Mietsteigerungen begrenzen, Wohnraumvernichtung durch Zweckentfremdung stoppen!

Veröffentlicht am 06.09.2011 in Wohnen

Ferienwohnungen, Büros und Praxen vernichten in den Innenstadtbezirken immer mehr Wohnungen und verdrängen die bisherigen bzw. verhindern mögliche neue Bewohnerinnen und Bewohner. In den letzten Jahren gingen die Einwohnerzahlen im Prenzlauer Berg erstmals wieder zurück, obwohl eine Vielzahl von Wohnungen neu errichtet wurde. Steigende Mieten und anhaltende Modernisierungen leisten ein Übriges, um die soziale Entmischung der Quartiere voranzutreiben und der sozialen räumlichen Selektion Vorschub zu leisten. Die Quartiere verlieren ihre Attraktivität und Lebendigkeit, weniger Bewohnerinnen und Bewohner und mehr Touristen führen zu Schieflagen und neuen Konflikten. Dazu berichtet die Bild-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 06. September 2011 auf Seite 3. Mit dieser Entwicklung muss nun endlich Schluss sein. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung muss endlich die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen und darf das Problem der steigenden Mieten und der Wohnraumverknappung nicht länger ignorieren. Nach der Abgeordnetenhauswahl muss sich die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag verbindlich auf klare Regelungen zur Begrenzung von Mieten und zur Zweckentfremdung von Wohnraum verständigen.

Folgende Vereinbarungen halte ich dabei für erforderlich:
  • Festlegung der Miete bei Neuvermietungen und Erstvermietung höchstens auf den Mittelwert des Mietspiegels
  • Änderung der Bauordnung von Berlin mit dem Ziel, dass Ferienwohnungen als Gewerbeeinheiten und nicht mehr als Wohnraum eingestuft werden. Dadurch wird die Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen – vor allem in den Gebietskulissen des besonderen Städtebaurechts – genehmigungspflichtig und dürfte im Normalfall den Zielen für diese Quartiere widersprechen. Somit kann die weitere Umwandlung gesteuert und endscheidend eingedämmt werden.
  • Neuauflage des Zweckentfremdungsverbotes, um die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen, Praxen und andere Büroräume einzudämmen. SPD geführte Städte wie Hamburg oder München machen uns vor, wie das funktioniert:
  • Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen weitgehend einschränken, in dem eine konsequente und durchgängige Anwendung von § 172 Absatz 1 Satz 4 BauGB erfolgt. Hierin ist geregelt, dass der Berliner Senat für Wohngebäude in Gebieten einer Satzung durch Rechtsverordnung festlegen kann, dass die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt sind, der Genehmigung benötigt. D. h. in anderen Worten: die Umwandlung einer Wohnung in eine Eigentumswohnung wird genehmigungspflichtig und kann somit auch abgelehnt und damit verhindert werden. Das käme einem generellen Umwandlungsverbot, z B. in den Milieuschutzgebieten des Bezirks Pankow, gleich!
  • Ausweitung des Wohnraumangebots der städtischen Wohnungsunternehmen und Schaffung von barrierearmen, preiswerten, kleinen Wohnungen durch die kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften an geeigneten innenstadtnahen Standorten, ggfs. durch Ankauf von Grundstücken oder Bestände Privater. Bereitstellung entsprechender Unterstützung (Grundstücke, Erbpacht, IBB-Kredite, KfW-Kredite…) durch das Land.
  • Prüfung, wie die Mietkosten von Beziehern nach SGB II und SGB XII entsprechend der realen Mietkosten angepasst bzw. am Mietspiegel orientiert werden können.
  • Stärkung der sozialen Daseinsvorsorgefunktion der kommunalen Wohnungsunternehmen durch Verzicht auf die bisherigen Gewinnabführungen an den Landeshaushalt bis auf weiteres.
  • energetische Sanierung sozialverträglich gestalten und eine bundesweite Regelung dafür durchsetzen. Energetische Sanierungen dürfen nicht alleine auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
  • Umstrukturierungssatzung nach § 172 BauGB bei umfangreichen Sanierungen und Modernisierungen gezielt anwenden.
  • dauerhafter Schutz von Mietern in Eigentumswohnungen gegen Kündigung aus Eigenbedarf erhalten und nach Möglichkeit ausbauen.
  • dauerhafte Sicherung des Belegungsmanagements und der Belegungskontrolle für die ca. 8.000 belegungsgebundenen Wohnungen des Bezirks, da die künftige Finanzierung von Management und Kontrolle ungesichert ist.
Diese Punkte zeigen die vielfältigen Möglichkeiten der Landesregierung auf, um Mietpreisdämpfend tätig zu werden und gleichzeitig das Angebot an bezahlbaren kommunalen Wohnungen zu erhalten und zu erweitern. Das Mietenpolitik gleich Bundespolitik sei ist ein weitverbreiteter Irrglaube, den es angesichts der stadtweiten Debatte zu überwinden gilt. Möglichkeiten der Steuerung sind ausreichend vorhanden, bisher hat dafür der politische Wille offenkundig gefehlt. Diesen Fehler muss die neue Landesregierung schnellstmöglich korrigieren. Ich bleibe dran!
 

Homepage Roland Schröder

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