Rote Linie um Kleingärten: Pankow sichert seine grünen Oasen

Veröffentlicht am 30.01.2013 in Stadtentwicklung

Roland Schröder, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen

Eine rote Linie um die Kleingärten in Pankow hat die SPD in Pankow und die Bezirksverordnetenversammlung am 30.01.2013 gezogen. Mit einer breiten Mehrheit von SPD, Grünen, Linken und Piraten gegen die Stimmen der CDU verabschiedeten Antrag hat die Bezirksverordnetenversammlung drei konkrete Maßnahmen beschlossen, um Kleingärten in Pankow vor Wohnbebauung zu schützen. Gefährdet sind diese durch die Begehrlichkeiten von Investoren und die Arbeit des Senats am Stadtentwicklungsplan Wohnen. „Wir müssen in Pankow Raum für Wohnungsneubau ausweisen, das ist jedem klar. Genauso klar ist für uns aber: das darf nicht auf Kosten der Kleingärten gehen! Wir stehen als Bezirk gegen die Vorstellung des Senats, Kleingärten wären Wohnungsbaupotenzialflächen.“ stellt dazu Roland Schröder (SPD) klar, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen in der Bezirksverordnetenversammlung Pankow.

Kleingärten sind für viele Einwohnerinnen und Einwohner das eigene kleine Stück Grün in einer Stadt wie Berlin. In Pankow gibt es über 10.000 Parzellen auf 510 ha Land. Das weckt Begehrlichkeiten in einem Bezirk, der um 60.000 Einwohner auf über 430.000 im Jahr wachsen soll. Der Senat hat in einer Arbeitskarte des Stadtentwicklungsplanes Wohnen jetzt mehrere Kleingartenflächen als potentielle Wohnbauflächen gekennzeichnet, mögliche Käufer bzw. Investoren stehen schon bereit. „Damit fällt der Senat hinter die erfolgreiche Arbeit des Bezirks Pankow zurück. Wir planen bereits in einem Bündnis für Wohnen mit kommunalen Wohnungsunternehmen, einigen Genossenschaften sowie weiteren Wohnungsunternehmen die Ausweisung von Bauflächen. Ohne dass wir dabei Kleingartenanlagen zerstören.“ stellt Roland Schröder dazu konsterniert fest.


Beschlossen hat die Bezirksverordnetenversammlung konkret drei Maßnahmen. Die vorhandenen Kleingartenflächen dürfen nicht als Wohnungsbaupotenzialflächen, sondern im Flächennutzungsplan als Grünflächen eingestuft werden. Das soll das Bezirksamt dem Senat klarmachen. Selbst sichern wird der Bezirk die Kleingärtenanlagen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen. Das Problem für den Bezirk: die Erstellung eines Bebauungsplans stellt einen hohen Arbeitsaufwand dar. Diesen kann die durch Sparmaßnahmen geschrumpfte Bezirksverwaltung nicht für alle bedrohten Kleingartenanlagen einmal leisten. Als zweite Maßnahme erstellt deswegen das Bezirksamt eine Prioritätenliste, die aufzeigt, welche Kleingärten durch einen Bebauungsplan zuerst gesichert werden müssen und bei welchen Kleingartenanlagen dieser Schritt weniger dringlich ist.


Auf Dauer können damit alle Kleingärten gesichert werden. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, muss das Bezirksamt als dritte Maßnahme die Bezirksverordnetenversammlung ab sofort über Bauvoranfragen für Kleingartenflächen informieren. So hat der zuständige Ausschuss die Gelegenheit, aktiv zu werden. Für Roland Schröder ist die Aufgabe für die nächsten Jahre klar: „Wir haben eine deutliche rote Linie um die Kleingärtenanlagen gezogen. Diese werden wir jetzt gegen Begehrlichkeiten aktiv verteidigen.“
 

 

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